Wechselfristen /Wechselsperre zum Winter

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Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen wie die aktuelle Rechtslage zu folgendem Thema aussieht??:

Gibt es eine Sperre wenn ich im Winter den Verein wechsel? Wenn ja, wie lange?

Bis wann muß die Abmeldung erfolgen?

Danke wuch im voraus.
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dqas legt der vereinfest aber normalerweise bekomms du keine strFE
KOMM nach marten
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Zitat - geschrieben von fuddi77

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen wie die aktuelle Rechtslage zu folgendem Thema aussieht??:

Gibt es eine Sperre wenn ich im Winter den Verein wechsel? Wenn ja, wie lange?

Bis wann muß die Abmeldung erfolgen?

Danke wuch im voraus.

hallo fuddi77

Wenn Du den Verein im Winter wechseln willst,musst Du dich bis zum 31.12.08 abmelden.Bekommst Du von deinem Verein keine Freigabe,bist Du für 6 Monate gesperrt.

Der abgebende Verein darf,bei wechseln im Winter,die Ablösesumme frei verhandeln und muss sich nicht an die vorgegeben Ablösesummen halten.

Bekommst Du die Freigabe,bist Du sofort für den neuen Verein spielberechtigt

Der aufnehmende Verein muss die Passangelegenheiten bis zum 31.01.09 bei der zuständigen Passstelle ( Duisburg ) erledigt haben.Sonst,sperre.

Ich hoffe,ich konnte Dir helfen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr!

Mit sportlichem Gruss,

Lappes


Zuletzt modifiziert von lappes am 15.12.2008 - 00:38:56
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Hallo zusammen,

dass ist mal ein sehr gutes Thema.

Ich möchte gerne wissen, ab wann ich mich denn abmelden kann???

Denn im Moment liegen mir ungefähr 10 verschiedenen Antworten vor.

Es wäre sehr freundlich, wenn mir jemand mit 100 % Sicherheit sagen kann, wann dieser Termin ist.

Lg.
Tim
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Wechselperiode I (Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08.)

a) Wie bisher muss der Spieler sich bis zum 30.06. bei seinem Verein per Einschreiben abmelden. Gehen die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen in der Zeit vom 1.07. bis zum 31.08. bei der Passabteilung ein, wird bei erteilter Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.

Hat der Spieler die Abmeldung fristgerecht bis zum 30.06. vorgenommen und die Unterlagen auf Erteilung einer Spielberechtigung gehen in der Zeit nach dem 31.08. bei der Passabteilung ein, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele trotz Zustimmung zum 1.01. des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.



b) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 01.11. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel. Gehen die Unterlagen nach dem 31.08. ein, wird bei Nichtzustimmung die Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.


Wechselperiode II (Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.)

a) Erfolgt die Abmeldung des Spielers in der Zeit vom 1.07. bis 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen in der Zeit vom 1.01. bis zum 31.01. bei der Passabteilung ein, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.

Auch hier hat ein verspätetes Einreichen der Unterlagen erhebliche Folgen. Erfolgt die Abmeldung des Spielers fristgerecht bis zum 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen nach dem 31.01. bei der Passabteilung ein, wird selbst bei vorliegender Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 1.07. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.



b) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler in jedem Fall eine Spielberechtigung für Pflichtspiele mit Ablauf von 6 Monaten nach dem letzten Spiel.


Ich hoffe ich habe euch geholfen.

Gruss

Andy Seiffert
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Koka nach FC Nette viel spass
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Zitat - geschrieben von tbibo86

Hallo zusammen,

dass ist mal ein sehr gutes Thema.

Ich möchte gerne wissen, ab wann ich mich denn abmelden kann???

Denn im Moment liegen mir ungefähr 10 verschiedenen Antworten vor.

Es wäre sehr freundlich, wenn mir jemand mit 100 % Sicherheit sagen kann, wann dieser Termin ist.

Lg.
Tim


Hallo Tim

Um das mal abzukürzen und du nicht wieder 10 verschiedene Antworten bekommst und noch 10 Leute,10 mal fragen ! Weil,dann wird es immer komplizierter !

So wie Lappes es geschrieben hat,so ist es auch.
Andy hat das ganze noch einmal ganz ausführlich geschrieben.Auch darauf kannst Du dich verlassen. ( Siehe Wechselperiode 2 )

Mit sportlichem Gruss,

Lappes
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Vielen Dank an Andy und Lappes!!
Dann kann ich ja heute meine Abmeldung in Ruhe abschicken. :P
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Zitat - geschrieben von tbibo86

Vielen Dank an Andy und Lappes!!
Dann kann ich ja heute meine Abmeldung in Ruhe abschicken. :P


Bitte,gerne.

Viel Erfolg.


Mit sportlichem Gruss,

Lappes


Zuletzt modifiziert von lappes am 15.12.2008 - 12:40:53
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Hallo Andy, hallo Lappes,

endlich mal Leute mit Sachverstand im Forum.

Toll erklärt und auch noch richtig.

Endlich mal Fakten und keine Gerüchte und Mutmaßungen.

Ich frage mich nur warum die Helden des Internets nicht in der Lage sind auf der Homepage des WLFV die Wechselmodalitäten herunterzuladen.
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@aufpasser. guter kommentar. es gibt leute die wissen alles und sind schnell beleidigt und nicht nicht mal in der lage sich abzumeldenaber einen verein im stich lassen, das können sie.
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Nun lass bitte mal den Tim in Ruhe. Ich wünsche Dir auf Deinem weiteren sportlichen Weg viel Glück. Trotzdem schade, dass Du den TuS verlassen willst.

Gruß Miles
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Wie der Kiki schon auf der tus- Seite geschrieben hat, laberst du nur alles schlecht tusfan65!!! aber das geht mir mal am ..... vorbei.
Aber ich möchte mich auch beim Miles bedanken, obwohl ich immer noch nicht deine identität kenne!! ^^
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Hallo was muss der alte verein mit dem pass machen mir zu schicken inerhalb von 10 tagen oder dürfen die den einfach an die pass stelle schicken???

vielen dank
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@NR7

hier mal ein Auszug der Satzungen:



Form der Abmeldung

Ein Spieler muss sich per Einschreiben mittels Postkarte abmelden. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Zu diesem Zeitpunkt ist die Spielberechtigung für den bisherigen Verein erloschen. Erkennt der Verein die Abmeldung nicht an, z. B. weil die Abmeldung nicht per Einschreibepostkarte erfolgt ist, sondern durch einen Einschreibebrief, muss dies unter Angabe der Gründe innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abmeldung dem Spieler per Einschreiben mitgeteilt werden. Wird der Abmeldung innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, erkennt der abgebende Verein diese an. Der abgebende Verein kann dann später die Spielberechtigung für den neuen Verein nicht mit der Begründung anfechten, dass sich der Spieler nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat.

Beispiel: Der Spieler meldet sich am 30.12. per Einschreibebrief bei seinem bisherigen Verein ab. Der abgebende Verein händigt den Spielerpass nicht innerhalb der 14 Tage Frist aus. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird am 30.01. beantragt und der Spieler erhält eine sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele. Der abgebende Verein kann gegen die Spielberechtigung nicht mehr Beschwerde mit der Begründung einlegen, dass sich der Spieler nicht ordnungsgemäß per Einschreibepostkarte abgemeldet hat. Die Abmeldung per Einschreibebrief ist durch den unterbliebenen Widerspruch anerkannt worden.

Frist zur Aushändigung des alten Spielerpasses nach erfolgter Abmeldung

Geht einem Verein die Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, in der Regel gegenüber dem Spieler oder dem neuen Verein den vollständig ausgefüllten Spielerpass bzw. eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses mit allen Angaben innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden.

Wird der Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses durch den abgebenden Verein nicht ausgehändigt, kann der neue Verein erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Abmeldung lt. Einschreibebeleg den Spielerantrag bei der Passabteilung einreichen. Diese Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag nach dem Abmeldedatum. Gehen Unterlagen vor Fristablauf bei der Passabteilung ein, werden sie unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.

Der aufnehmende Verein und der Spieler haben in einem gesonderten Schriftstück verbindlich zu erklären, den alten Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses nicht fristgerecht erhalten zu haben. Der Spieler gilt nach den Bestimmungen der Spielordnung als freigegeben. Das heißt allerdings nicht, dass er sofort spielberechtigt wird. Selbstverständlich müssen Wartefristen eingehalten werden.

Spielerpässe bzw. die Erklärung über den Verbleib eines Spielerpasses können in Ausnahmefällen vom abgebenden Verein zur Aufbewahrung der Passabteilung innerhalb der Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag der Abmeldung per Einschreiben zugesandt oder bei der Passabteilung gegen Empfangsbestätigung eingereicht werden. Der abgebende Verein sollte in diesem Fall den Spieler oder den evtl. bekannten neuen Verein schriftlich darüber unterrichten.

Wichtig: Achten Sie bei der Zusendung von Spielerpässen an die Passabteilung unbedingt darauf, dies per Einschreiben vorzunehmen. Werden die Spielerpässe nur mit einfachem Brief (also nicht per Einschreiben) bei der Passabteilung eingereicht, gilt der Spieler wegen Verstoß gegen die Formvorschrift als freigegeben.

Eintragungen im Spielerpass

Der abgebende Verein muss im Spielerpass die erfolgte Abmeldung durch Eintragung des Abmeldetages bestätigen. Des Weiteren sind das Datum des letzten Spiels, die Zustimmung/Nichtzustimmung und noch nicht verbüßte Sperrstrafen auf der Rückseite des Spielerpasses einzutragen. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der abgebende Verein verantwortlich, der diese mit Unterschrift und Vereinsstempel bestätigen muss. Die Eintragungen auf der Rückseite des Spielerpasses sind Grundlage für die Erteilung der Spielberechtigung. Daher sollten der aufnehmende Verein und der Spieler nach Erhalt des Spielerpasses diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

Nach Erteilung einer Spielberechtigung durch die Passabteilung für den neuen Verein können auf dem Spielerpass des abgebenden Vereins vorgenommene Eintragungen – die Grundlage für die Erteilung der Spielberechtigung waren - nur unter folgenden Voraussetzungen im nach hinein abgeändert werden:

• Das Datum der Abmeldung wurde im Spielerpass falsch eingetragen – der Nachweis kann nur durch Vorlage des Originaleinschreibebelegs erbracht werden. Die Bestätigung des abgebenden Vereins ist nicht ausreichend.

Beispiel: Laut Eintragung im Spielerpass erfolgte die Abmeldung am 01.01. Die Zustimmung zum Vereinswechsel wurde erteilt. Das letzte Spiel wurde am 15.12. bestritten. Am 10.01. wird die Spielberechtigung beantragt. Da die Abmeldung nicht bis zum 31.12. erfolgt ist, kann die Spielberechtigung für Pflichtspiele nur mit Ablauf von sechs Monaten nach dem letzten Spiel zum 16.06. erteilt werden. Bestätigt im nach hinein der abgebende Verein eine Abmeldung vom 31.12., kann diese nicht anerkannt werden. Der Nachweis kann nur durch die Einreichung des Originaleinschreibebelegs über die erfolgte Abmeldung am 31.12. erbracht werden, wobei dies bis zum Ende der Wechselperiode erfolgt sein muss.

• Das Datum des letzten Spiels wurde im Spielerpass falsch eingetragen – das tatsächliche Datum kann nur vom Kreisvorsitzenden oder Staffelleiter bestätigt werden. Eine Erklärung des abgebenden Vereins über ein anderes als das im Spielerpass eingetragene Datum wird nicht anerkannt.

Beispiel: Der Spieler hat sich am 01.01. abgemeldet, die Zustimmung zum Vereinswechsel wird erteilt. Laut Eintragung im Spielerpass erfolgte das letzte Spiel am 15.10. Die Spielberechtigung wird am 31.01. beantragt. Wegen der nicht fristgerechten Abmeldung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 16.04. (sechs Monate nach dem letzten Spiel). Der abgebende Verein bestätigt im nach hinein, dass das letzte Spiel bereits am 15.06. bestritten wurde. Diese Bescheinigung wird nicht anerkannt, so dass die Spielberechtigung nicht abgeändert werden kann. Die Spielberechtigung kann nur abgeändert werden, wenn das Datum 15.06. vom Kreisvorsitzenden/Staffelleiter bestätigt wird.

Gruss

Andy


Zuletzt modifiziert von Andy Seiffert am 05.01.2009 - 18:56:46


Zuletzt modifiziert von Andy Seiffert am 05.01.2009 - 18:57:38
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Zitat - geschrieben von NR7

Hallo was muss der alte verein mit dem pass machen mir zu schicken inerhalb von 10 tagen oder dürfen die den einfach an die pass stelle schicken???

vielen dank


Beides ist möglich.Sowohl zu dir, als auch nach Duisburg.
Beides muss per Einschreiben erfolgen.
Wichtig ! Innerhalb von 14 Tagen !

Geschieht das nicht bist du automatisch sofort spieberechtigt.

Mit sportlichem Gruss,

Lappes


Zuletzt modifiziert von lappes am 05.01.2009 - 19:05:11
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@ lappes...

hi lappes

ich habe mich ganz normal abgemeldet
abgemeldet: 16.06.2010
letztes spiel: 16.05.2010

mein alter verein hat mich gesperrt
wie lange bin ich gesperrt und ab wann geht die sperre los???

diese frage können auch andere anworten Lachen
lg Taner
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Hi Taner,

nach den Gesetz nach bist du bis zum 01.11.10 gesperrt.

Beispiel:

Abgemeldet : 16.06.10
letztes Spiel : 16.05 10
Freigabe : Nein
Spielberechtigt ab: 01.11.10
Freigabe : Ja
Spielberechtigt ab: sobald der neue Verein den Pass nach Duisburg gesendet hat.

die Sperre tritt in Kraft sobald dein neuer Verein den Spielerpass nach Duisburg
geschickt hat.

dein neuer Verein kann die Sperre hintergehen wenn er die Ablöse zahlt für dich

siehe : wflv.de/190.0.html

für weitere Fragen stehe ich gerne zu verfügung

Gruß
Andy
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Wichtig ist auch dass du deine Abmeldung per Einschreiben wegschickst um somit einen Beweis in der Hand zu haben!
Es wurde auch schon ganz richtig gesagt dass es zwei Wechselperioden gibt, kannst du aber auch alles sehr gut im Internet nochmal nachlesen. Z.B. (www.teamsportbedarf.de/fragen/wann-sind-d ie-wechselfristen-im-amateurfussball/) da habe ich gerade eben mal bisschen gelesen... Wusste das mit dem Einschreiben auch nicht, weil ich vorher noch nie gewechselt bin Lachen aber anscheinend sagen dann manche Vereine dass nie eine Abmeldung eingegangen wäre.

Grüße foulspiel10


Zuletzt modifiziert von foulspiel10 am 28.11.2014 - 13:52:03
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teamsportbedarf.de/fragen/wa nn-sind-die-wechselfristen-im-amateurfus sball/ meinte ich

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